Wir, die Robert Ochsenfarth GmbH, beginnen am Objekt mit einer denkmal- pflegerischen Beratung. Hier sehen wir großen Bedarf, der nur durch langjährige und praktische Erfahrung erfüllt werden kann.
Die notwendige Bestandsaufnahme des Projektes ist die Grundlage für alle nach- folgenden Planungen. Dazu zählen:
- die Zustandsbeschreibung des Projektes, u.a. Architektur, Flächen, Ausmalung;
- die weitergehende Archivforschung z.B. in Pfarrarchiven oder öffentlichen Archiven.
Die nachfolgende Schadensermittlung beinhaltet
- die Aufnahme der sichtbaren Schäden und Beeinträchtigungen,
- die Prüfung auf bauphysikalische Schadensfaktoren,
- die Benennung der möglichen Schadensursachen.
Bei weiteren notwendigen Untersuchungen unterscheidet der Restaurator u.a.:
- Optische Untersuchungen durch Auf- und Streiflicht, UV, IR und Röntgenstrahlen;
- Restauratorische Untersuchungen anhand von Teilfreilegungen und Stratigraphien,
- Mikroskopische Untersuchungen mit einem stufenlos verstellbaren Technoskop,
- weitergehende naturwissenschaftliche Untersuchungen von Pigmenten und
Bindemitteln.
Für weitergehende Fachgutachten ist Herr Ochsenfarth als Mitglied im „Bundes- verband Freier Sachverständiger (BVFS) für den Bereich „Denkmalpflege und Restaurierungen“ eingetragen und seit September 2006 durch das Bureau Veritas Quality International nach Iso 9001 zertifiziert.
Auf der Grundlage der Bestandsaufnahme, Schadensermittlung und Untersuchung
erstellen wir detaillierte Konzepte,
- die als Grundlage für nachfolgende Leistungserfassungen dienen,
- die ggfs. weitere Arbeitsproben oder Musterachsen nach sich ziehen, und die
- das Ziel haben die angestrebten Maßnahmen auch optisch zu verdeutlichen.
Für Kunstgegenstände gilt generell, das sie in gewissen Abständen beobachtet werden
müssen, damit mögliche Schäden und Beeinträchtigungen früh erkannt werden können.
Neben den notwendigen technischen Gerätschaften (Thermohygrometer, Luftbefeuchter,
etc.) gelten
- prophylaktische Inspektionen durch Fachrestauratoren als sinnvoll, ebenso
- klar definierte Wartungsverträge, die immer dann sinnvoll sind, wenn in einem
überschaubaren Umfang und finanziellen Rahmen notwendige Arbeiten
durchgeführt werden, die weitere Schäden und Beeinträchtigungen nachweislich
vermeiden